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	<title>Zweirad Archive - Fahrschule Fred Kriegel</title>
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		<title>Änderungen Führerscheinklassen 2013</title>
		<link>http://fahrschule-fred-kriegel.de/2013/03/02/aenderungen-fuehrerscheinklassen-2013/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Ballach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Mar 2013 13:54:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neuregelung Führerscheinklassen 2013 &#8211; Ein wichtiger Überblick: Die Regelungen für Führerscheine wurde EU-weit vereinheitlicht. Sie gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt oder seit dem 19.01.2013 verlängert werden. Änderung Motorrad-Klassen Fahrerlaubnisklasse A1 Die Definition der Klasse A1 wird ergänzt um ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg, das nun ebenfalls eingehalten sein [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Neuregelung Führerscheinklassen 2013 &#8211; Ein wichtiger Überblick:</h3>
<p>Die Regelungen für Führerscheine wurde EU-weit vereinheitlicht. Sie gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt oder seit dem 19.01.2013 verlängert werden.</p>
<h4>Änderung Motorrad-Klassen</h4>
<p><strong>Fahrerlaubnisklasse A1</strong><br />
Die Definition der Klasse A1 wird ergänzt um ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg, das nun ebenfalls eingehalten sein muss.<br />
<strong>Führerscheinklasse A2</strong><br />
Die Führerscheinklasse A2 ist neu und ersetzt zum Teil die bisherige Klasse A.<br />
<strong>Führerscheinklasse AM</strong><br />
Neu ist die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder und ersetzt die bisherigen Klassen S und M.<br />
Stufenweiser Einstieg in Motorrad-Führerscheinklassen<br />
Das Mindestalter für den Füherschein der Klasse A wurde auf 24 Jahre herabgesetzt. Für den Wechsel von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 und ebens von der Klasse A2 zur Klasse A ist eine praktische Prüfung (aber keine theoretische) erforderlich.</p>
<h4>Änderung Pkw-Klassen</h4>
<p><strong>Klasse BE &#8211; Anhängerregelung</strong><br />
Die Fahrerlaubnisklasse BE wurde vereinfacht. Jetzt darf mit einem Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger gefahren werden, solange das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Eine Fahrerschulung muss abgelegt werden, sobald ein zulässiges Gesamtgewicht (bis 4.250 kg) überschritten wird.<br />
<strong>Caravan-Führerschein B96</strong><br />
Spezielle Caravan-Regelung für mehr Gesamtgewicht. Die Fahrerlaubnisklasse B wird erweitert auf eine PKW-Anhänger-Kombination mit über 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das erfordert eine Schulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.</p>
<h4>Lkw-Klassen</h4>
<p><strong>Fahrerlaubnisklasse D und D1</strong><br />
Bei den Klassen D und D1 zählt die Zahl der Personen im Omnibus und nicht mehr die der Sitzplätze.<br />
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss eine maximale Länge von insgesamt 8 m eingehalten werden.</p>
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