Neues Flensburger Register

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem

Zum 1. Mai 2014 löst das neue Fahreignungsregister (FAER) das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg ab. Die Regelungen sollen durch die Umstellung einfacher und leichter nachvollziehbar werden indem nur noch abschließend aufgezählte Verstöße erfasst werden, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Nur noch drei Punktekategorien

In dem neuen System wird das Verkehrssicherheitsrisiko durch drei Kategorien ausgedrückt: Einen Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte sind angesetzt für besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten . Mit drei Punkten werden Straftaten bewertet, die zum Entziehen der Fahrerlaubnis geführt haben.

Feste Tilgungsfristen

Die Regelungen zur Tilgung eingetragener Verstöße werden einfacher: Die frühere Tilgungshemmung entfällt. Jetzt führt ein neuer Verstoß nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß nicht getilgt wird und länger gespeichert bleibt.

Die Tilgungsfristen enden jetzt – gerechnet Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils – für schwere Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) zweieinhalb Jahre, für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte) fünf Jahre und für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) zehn Jahren.

Drei Stufen von Maßnahmen

Es bleibt bei einem System von drei Maßnahmenstufen. Bis zu drei Punkten werden nur im Fahreignungsregister verzeichnet und Betroffene werden in einem Bußgeldbescheid darauf hingewiesen.

Wer vier bis fünf Punkte ansammelt, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung und wird über die Maßnahmenstufen informiert. Auf dieser Stufe kann durch freiwilliges Teilnehmen an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.

Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Jetzt können mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar keine Punkte mehr abgebaut werden.

Werden acht oder mehr Punkte angesammelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Falls zwischenzeitlich Punkte getilgt werden, können die Stufen auch mehrfach durchlaufen werden.