Schutzkleidung bei Zweirad-Ausbildung

Sicherheit IST käuflich!

Neue Vorschriften für Schutzkleidung bei Zweirad-Ausbildung und -Prüfungen:
Die Anforderungen an die bei praktischen Prüfung für die Klassen AM, A1, A2 und A für die zu tragende Schutzkleidung sind ab 01.05.2014 strenger.

Neu dazugekommen sind der Rückenprotektor und eine spezielle Motorradhose.
Strenger sind nun die Anforderungen an Jacke und Schuhe. Jetzt muss eine Motorrad-Jacke getragen werden, wo früher eine eng anliegende Jacke ausreichte, und statt der früher ausreichenden knöchelhohen Schuhe werden jetzt Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Schuhe gefordert.

Alle Führerscheinbewerber müssen nun also nicht nur einen Motorrad-Helm tragen, sondern auch

  • eine eng anliegende Motorrad-Jacke
    (entweder mit Rückenprotektor oder einen separaten Protektor unter der Jacke)
  • eine Motorrad-Hose,
  • Motorrad-Schuhe mit ausreichendem Knöchelschutz oder Motorrad-Stiefel und
  • Motorrad-Handschuhe.

(Quelle Fahrlehrer Verband)