Bußgeldkatalog ab 1.Mai 2014 neu

Neuer Bußgeldkatalog

Die Verordnung zum Bußgeldkatalog wurde mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 geändert und der Katalog an die neuen Regleungen zur Fahreignungsregister angepasst, die zm selben Zeitpunkt in Kraft trat.

Nun ohne Punkte aber teurer

Verkehrsordnungswidrigkeiten, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden im neuen Fahreignungsregister (FAER) nicht registriert, anders als früher im Verkehrszentralregister. Dafür werden diese Verstöße teuerer, die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Beträge also angehoben.

Gründe der Erhöhungen

Bei einigen dieser Verkehrsverstöße war unter der vorherigen Regelung bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt worden, dass der Verstoß zusätzlich noch mit einem Punkteeintrag verbunden war. Nachdem die neue Registerregelung einen solchen Eintrag bei kleiner Verstößen nicht mehr vorsieht, wurde für die betreffenden Tatbestände neu bewertet, welche finanzeillen Folgen den Täter wegen des Verstoßes treffen. Gerade bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ohne direkten Einfluß auf die Verkehrssicherheit und deshalb unter der neuen Fahreignungsregister nicht mehr mit Punkten belegt sind, wurden die Bußgelder erhöht – quasi als Ausgleich dafür, dass im neuen System keine Punkte mehr eingetragen werden.