Qualifikation für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen

Seit dem 09.September 2014 verlangt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) von jedem gewerblich tätigen Lkw-Fahrer den Nachweis einer 35-stündigen Weiterbildung. Das gilt für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr, also Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E.

Es betrifft: Berufseinsteiger, Fahrer mit Fahrerlaubnis, Fahrer, die nur aushilfsweise gewerblich Lkw fahren, Arbeitgeber, die gewerblich tätige Lkw-Fahrer beschäftigen. Üblicherweise umfasst ein Kurs fünf einzelne Tage je sieben Stunden. Die DEULA bietet Ihnen den Kurs als Wochenkurs an.

Ausnahmen

.. gelten u.a. für Polizei, Feuerwehr, THW und Sanitäter. Handwerker dürfen Material und Werkzeug ohne Nachweis auf die Baustellen transportieren, solange der Transport nicht ihrer Haupttätigkeit entspricht. Selbst der gewerbliche Selbstwerber, der sein eigenes Holz befördert, muss seine Fahrer zu den Lehrgängen schicken.

Ausnahmen

Wenn Ihr Führerschein zwischen dem 10.September 2014 und dem 09.September 2016 abläuft, muss die Weiterbildung erst zu diesem Ablauftermin nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit hat Deutschland geschaffen, damit man den Weiterbildungsturnus mit der regelmäßigen Verlängerung des Führerscheins synchronisieren kann. Mit dem Nachweis der Lehrgangsteilnahme wird die Schlüsselzahl "95" in den Führerschein eingetragen.

EU-Länder ohne Fristen

Unsere Nachbarländer haben die EU-Richtlinie 2003/59/EG, auf der diese Regelung basiert, bereits jetzt konsequent umgesetzt - und zwar ohne Ausnahme. Bei grenzüberschreitenden Fahrten gibt es demnach keine Übergangsfrist bis 2016 mehr.

Bei Verstößen ist hier mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen!