Änderungen Führerscheinklassen 2013

Neuregelung Führerscheinklassen 2013 – Ein wichtiger Überblick:

Die Regelungen für Führerscheine wurde EU-weit vereinheitlicht. Sie gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt oder seit dem 19.01.2013 verlängert werden.

Änderung Motorrad-Klassen

Fahrerlaubnisklasse A1
Die Definition der Klasse A1 wird ergänzt um ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg, das nun ebenfalls eingehalten sein muss.
Führerscheinklasse A2
Die Führerscheinklasse A2 ist neu und ersetzt zum Teil die bisherige Klasse A.
Führerscheinklasse AM
Neu ist die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder und ersetzt die bisherigen Klassen S und M.
Stufenweiser Einstieg in Motorrad-Führerscheinklassen
Das Mindestalter für den Füherschein der Klasse A wurde auf 24 Jahre herabgesetzt. Für den Wechsel von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 und ebens von der Klasse A2 zur Klasse A ist eine praktische Prüfung (aber keine theoretische) erforderlich.

Änderung Pkw-Klassen

Klasse BE – Anhängerregelung
Die Fahrerlaubnisklasse BE wurde vereinfacht. Jetzt darf mit einem Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger gefahren werden, solange das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Eine Fahrerschulung muss abgelegt werden, sobald ein zulässiges Gesamtgewicht (bis 4.250 kg) überschritten wird.
Caravan-Führerschein B96
Spezielle Caravan-Regelung für mehr Gesamtgewicht. Die Fahrerlaubnisklasse B wird erweitert auf eine PKW-Anhänger-Kombination mit über 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das erfordert eine Schulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.

Lkw-Klassen

Fahrerlaubnisklasse D und D1
Bei den Klassen D und D1 zählt die Zahl der Personen im Omnibus und nicht mehr die der Sitzplätze.
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss eine maximale Länge von insgesamt 8 m eingehalten werden.